GeldwäschepräventionLeitlinienEBAEBA/GL/2023/03
Ergänzung um Risikofaktoren für gemeinnützige Organisationen
EBA/GL/2021/02, EBA/GL/2023/03, EBA/GL/2024/01, EU
Neue sektorale Leitlinie, damit gemeinnützige Organisationen nicht pauschal als Hochrisikokunden behandelt werden. Anwendung ab 03.11.2023, zeitgleich mit den Leitlinien zum Zugang zu Finanzdienstleistungen.
- 03.11.2023
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Geldwäsche-Risikofaktoren und Sorgfaltspflichten
Welche Risikofaktoren Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen berücksichtigen müssen und wie sie ihre Sorgfaltspflichten daran ausrichten, mit sektoralen Leitlinien und Ergänzungen für gemeinnützige Organisationen und Kryptodienstleister.
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