GeldwäschepräventionMerkblattBaFin
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG – Besonderer Teil für Kreditinstitute
GwG, DE
Die BaFin konkretisiert die Geldwäschepflichten speziell für Kreditinstitute, etwa zu Konten, Korrespondenzbeziehungen und Bargeschäften. Gilt ergänzend zum Allgemeinen Teil der AuA.
Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz (GwG)
Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Geldwäschegesetz (GwG)
- 19.08.2026Löschroutine für Rückmeldungen nach § 41 GwG
- 13.07.2026Rundschreiben zu Hochrisiko-Drittstaaten im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (07/2026 GW)
- 01.09.2025GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) zu Meldungen an die FIU
- 01.09.2025GwG-Meldeverordnung: Form und Pflichtangaben von Verdachtsmeldungen ab 01.03.2026
- 04.07.2025BaFin-Rundschreiben zu Hochrisiko-Drittstaaten im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (08/2025 GW)
- 16.05.2025Rückzug eines Vorbehalts Schwedens zum Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Übereinkommen des Europarats