EBA publishes draft reporting framework for the 2027 eligibility data collection
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Entwurf des Datenmodells und der Taxonomie für die Erhebung von Daten zur Berechtigung für die direkte Aufsicht durch die AMLA veröffentlicht. Dies ist Teil der Version 4.4 ihres Meldewesens. Die Daten werden Anfang 2027 erhoben.
Die Datenerhebung richtet sich an alle verpflichteten Unternehmen, die 2026 als vorläufig berechtigt identifiziert wurden. Ziel ist es, zu bestätigen, ob diese Unternehmen die Kriterien am Stichtag 31. Dezember 2026 weiterhin erfüllen. Der Entwurf ist auf der EBA-Website verfügbar und sollte zusammen mit den von der AMLA für die Datenerhebung 2026 veröffentlichten Vorlagen und Anweisungen gelesen werden.
Interessengruppen, einschließlich des Privatsektors und der nationalen zuständigen Behörden, können bis zum 24. August 2026 über das EBA-Feedback-Formular Stellungnahmen einreichen.
- 24.08.2026
- Frist (-7 Tage)
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
- 18.08.2026Entwurf technischer Regulierungsstandards zu den Sorgfaltspflichten
- 22.07.2026FAQ zum Meldepaket für die Identifizierung vorläufig geeigneter Verpflichteter (AMLA)
- 13.07.2026Consultation on the draft RTS on the assessment of the inherent and residual risk profile of obliged entities in the non-financial sector
- 06.07.2026Konsultation zu RTS zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen FIUs (AMLA)
- 02.07.2026Konsultation zu ITS-Entwurf für Meldung von Verdachtsfällen und Transaktionsaufzeichnungen (AMLA)
- 30.06.2026Finale Leitlinien zum risikobasierten Ansatz