Consultation on the draft RTS on the assessment of the inherent and residual risk profile of obliged entities in the non-financial sector
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die AMLA hat eine Konsultation zu einem Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) eröffnet. Diese RTS sollen eine Methodik für die Bewertung und Klassifizierung des inhärenten und residualen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikoprofils von Verpflichteten im Nichtfinanzsektor festlegen.
Die Konsultation richtet sich an alle Interessengruppen des EU-AML/CFT-Rahmens, insbesondere an Verpflichtete, Aufsichtsbehörden und Finanzermittlungsbehörden. Ziel ist es, ein konsistentes, verhältnismäßiges und effektives Rahmenwerk für die risikobasierte Aufsicht im Nichtfinanzsektor zu gewährleisten. Dabei werden die Relevanz der Datenpunkte, die Behandlung kleinerer Unternehmen sowie die Umsetzbarkeit und Kosten des Meldewesens berücksichtigt.
Die Konsultationsfrist endet am 27. September 2026. Eine öffentliche Anhörung zu den Entwürfen ist für den 10. September 2026 geplant.
- 27.09.2026
- Frist (27 Tage)
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
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- 06.07.2026Konsultation zu RTS zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen FIUs (AMLA)
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- 30.06.2026Finale Leitlinien zum risikobasierten Ansatz