GeldwäschepräventionRichtlinieEU-AmtsblattRL 91/308/EWG
1. Geldwäscherichtlinie: Beginn der EU-Geldwäscheprävention
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die Richtlinie 91/308/EWG verpflichtet Kredit- und Finanzinstitute erstmals zur Identifizierung ihrer Kunden, zur Aufbewahrung von Unterlagen und zur Meldung von Verdachtsfällen. Umsetzung bis 01.01.1993.
- 01.01.1993
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
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