GeldwäschepräventionFinal ReportAMLA
AMLA legt finale RTS zu Sorgfaltspflichten, Gruppenanforderungen und Geschäftsbeziehungen vor
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die AMLA hat drei zentrale Standards zur EU-Geldwäscheverordnung an die Kommission übermittelt: Sorgfaltspflichten (Identifizierung, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, Fernidentifizierung, PEP-Prüfung), gruppenweite Mindestanforderungen einschließlich Drittstaaten sowie die Abgrenzung von Geschäftsbeziehung, gelegentlicher Transaktion und Schwellenwerten. Institute sollten ihre KYC-Prozesse und Gruppenrichtlinien jetzt gegen die Entwürfe abgleichen; die AMLR gilt ab 10.07.2027.
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
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