Ergebnis der Evaluierung des Videoidentifizierungsverfahrens i. S. d. Rundschreibens 3/2017 (GW)
EBA/GL/2022/15, EU
Die BaFin hat das Videoidentifizierungsverfahren gemäß ihrem Rundschreiben 3/2017 (GW) evaluiert. Dieses Verfahren ermöglicht es Verpflichteten des Geldwäschegesetzes (GwG), Vertragspartner, auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte digital zu identifizieren, anstatt eine persönliche Prüfung vor Ort durchzuführen.
Die Evaluierung, an der mehrere Bundesministerien und Behörden beteiligt waren, kam zu dem Ergebnis, dass das Videoidentifizierungsverfahren als „Brückentechnologie“ beibehalten wird. Es soll jedoch kontinuierlich überprüft werden, ob die geldwäscherechtlichen Anforderungen angesichts des technischen Fortschritts und neuer Erkenntnisse noch ausreichend sind. Insbesondere wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geprüft, wobei Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit sowie der Schutz vor Betrugsversuchen zu berücksichtigen sind.
Zudem wird geprüft, ob eine Verordnung nach § 13 Abs. 2 GwG erlassen werden sollte oder ob das Verfahren weiterhin im Rahmen des bestehenden Rundschreibens geregelt bleibt.
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Fernidentifizierung (Remote Customer Onboarding)
Anforderungen an Richtlinien, Verfahren und Technik, wenn Kunden ohne persönliche Anwesenheit identifiziert werden: Auswahl und Prüfung der Lösung, Dokumentenprüfung, Echtheits- und Lebendigkeitsprüfung, Einsatz von Dienstleistern.
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