GeldwäschepräventionGesetzentwurfEU-KommissionAres(2026)6942470
Methodik zur Berechnung und Erhebung von Gebühren der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA)
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die Europäische Kommission plant die Einführung einer Methodik zur Berechnung der Gebühren, die von der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) erhoben werden. Dies umfasst auch das Verfahren zur Erhebung dieser Gebühren.
Diese Regelung ist für Finanzinstitute relevant, die unter die Aufsicht der AMLA fallen werden. Sie müssen sich auf die Einführung von Gebühren für die Aufsichtstätigkeiten der Behörde einstellen.
Derzeit befindet sich der Vorschlag im Status „Init Planned“, was auf eine frühe Planungsphase hindeutet.
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
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