GeldwäschepräventionFinal ReportAMLA
AMLA übermittelt RTS zur Risikobewertung und zur Auswahl direkt beaufsichtigter Institute
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die Standards regeln die einheitliche Bewertung des inhärenten und des Restrisikos von Instituten und die Kriterien, nach denen die AMLA bis zu 40 Institute ab 2028 direkt beaufsichtigt. Grenzüberschreitend tätige Gruppen sollten prüfen, ob sie unter die Auswahl fallen könnten.
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
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