GeldwäschepräventionKonsultationAMLA
AMLA konsultiert EU-einheitliches Format für Verdachtsmeldungen und Transaktionsdaten
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die ITS sollen einen harmonisierten Datensatz für Verdachtsmeldungen an die FIU und für die Übermittlung von Transaktionsdaten festlegen. Institute müssen ihre Meldeprozesse und -systeme darauf einstellen. Stellungnahmen waren bis 20.09.2026 möglich.
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
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