GeldwäschepräventionGesetzBundesrechtBGBl. 2019 I S. 2602
Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie: Kryptoverwahrgeschäft und öffentliches Transparenzregister
GwG, DE
Das Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2018/843 um: Kryptoverwahrer werden Verpflichtete, das Transparenzregister wird öffentlich zugänglich, die Sorgfaltspflichten bei Hochrisiko-Drittstaaten werden verschärft. In Kraft seit 01.01.2020.
- 01.01.2020
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz (GwG)
Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.
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