GeldwäschepräventionGesetzBGBlBGBl. 2024 I Nr. 438
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz: Geldwäschepflichten bei Kryptotransfers und selbst gehosteten Wallets
GwG, DE
Das Gesetz ergänzt das GwG um verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transfers von oder zu selbst gehosteten Adressen und verknüpft die Geldwäschepflichten mit der EU-Geldtransferverordnung. Im Wesentlichen gilt es seit 30.12.2024.
Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz (GwG)
Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Geldwäschegesetz (GwG)
- 19.08.2026Löschroutine für Rückmeldungen nach § 41 GwG
- 13.07.2026Rundschreiben zu Hochrisiko-Drittstaaten im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (07/2026 GW)
- 01.09.2025GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) zu Meldungen an die FIU
- 01.09.2025GwG-Meldeverordnung: Form und Pflichtangaben von Verdachtsmeldungen ab 01.03.2026
- 04.07.2025BaFin-Rundschreiben zu Hochrisiko-Drittstaaten im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (08/2025 GW)
- 16.05.2025Rückzug eines Vorbehalts Schwedens zum Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Übereinkommen des Europarats