MeldewesenRundschreibenBundesbank
Bundesbank-Rundschreiben zur Erweiterung des Kreditdatenmeldewesens
VO (EU) 2016/867, EU+DE
Nimmt Kredite an Einzelunternehmen unterhalb der bisherigen Meldegrenze auf. Anwendung ab dem Meldemonat Januar 2027.
Zum Rahmenwerk: AnaCredit und statistische Meldungen
Granulare Kreditdatenmeldung an Bundesbank und ESZB auf Ebene einzelner Kredite und Kreditnehmer.
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