Rundschreiben
Bundesbank-Rundschreiben zur Erweiterung des Kreditdatenmeldewesens
Nimmt Kredite an Einzelunternehmen unterhalb der bisherigen Meldegrenze auf. Anwendung ab dem Meldemonat Januar 2027.
Quelle: bundesbank.deVO (EU) 2016/867 ↗, EU+DE
AnaCredit ist das granulare Kreditmelderegister des Eurosystems: Banken melden kreditnehmerbezogene Einzeldaten zu Krediten an juristische Personen ab 25.000 Euro, in Deutschland über die Bundesbank.
Die Daten speisen Geldpolitik, Finanzstabilitätsanalyse und Bankenaufsicht. Meldepflichtige müssen auf konsistente Stammdaten und die Verknüpfung über LEI-Kennungen achten; Erweiterungen des Merkmalskatalogs und Qualitätsanforderungen werden laufend fortgeschrieben.
Nimmt Kredite an Einzelunternehmen unterhalb der bisherigen Meldegrenze auf. Anwendung ab dem Meldemonat Januar 2027.
Quelle: bundesbank.de