Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienBIS
Geldwäscherisiken: Leitlinien zur Zusammenarbeit von Prudential- und AML-Aufsicht
Basel Framework, BCBS 239, INT
Die ergänzten Leitlinien regeln Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Bankenaufsicht und AML/CFT-Aufsicht bei Zulassung, laufender Aufsicht und Durchsetzung. Sie sind nicht Teil der Basel-Standards und gelten nur, wo Staaten sie freiwillig übernehmen.
Zum Rahmenwerk: Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
Globale Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS): Basel III, BCBS 239 zur Risikodatenaggregation, Grundsätze zu operationeller Resilienz, Drittparteienrisiken, Kredit- und Klimarisiken sowie der Standard für Kryptowerte. Die Standards binden Institute nicht unmittelbar, sondern wirken über EU- und deutsches Recht und zeigen früh, wohin sich die Aufsicht entwickelt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
- 16.10.2026Änderungen am G-SIB-Rahmenwerk gegen Bilanzkosmetik
- 16.10.2026Konsultation zur G-SIB-Methodik: Berücksichtigung der Europäischen Bankenunion
- 05.10.2026Basel III: Fast alle Mitgliedsländer setzen Standards bis 2027 um
- 28.09.2026Leverage Ratio und Output Floor: Komplementarität und Überschneidungen
- 03.09.2026Vereinfachte Regulierung für kleine Banken: Proportionalität und Anpassung
- 08.07.2026Vergleich der Kapitalanforderungen für global systemrelevante Banken