Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht setzt die globalen Standards der Bankenregulierung. Seine Papiere sind keine Gesetze, sondern Vorgaben an die nationalen Gesetzgeber und Aufseher: Basel III wird in der EU über CRR III und CRD VI zu Recht, die Grundsätze zur Risikodatenaggregation (BCBS 239) finden sich in der MaRisk und in den Erwartungen der EZB wieder, und die Grundsätze zu operationeller Resilienz und Drittparteienrisiken stehen als internationaler Maßstab neben DORA und den EBA-Leitlinien.
Für die Praxis zählt, was früh sichtbar wird: Konsultationen zeigen, welche Anforderungen in ein bis zwei Jahren in der EU ankommen können, und Umsetzungsberichte benennen die Themen, bei denen Aufseher nachfassen werden, etwa bei BCBS 239. Neben dem Basler Ausschuss beobachtet das Radar die Pressemitteilungen der BIS-Gremien sowie CPMI und das Financial Stability Institute; es übernimmt nur Standards, Leitlinien und Meldungen mit Bezug zur Bankenaufsicht, keine Forschungs- und Statistikberichte.