Krypto-Standard: Anpassungen bei Stablecoins, Umsetzung ab 2026 vorgesehen
Basel Framework, BCBS 239, INT
Gezielte Änderungen präzisieren vor allem die Kriterien, nach denen Stablecoins die günstigere Behandlung als Gruppe 1b erhalten; der Ausschuss hat die Umsetzung bis 01.01.2026 vereinbart. Parallel wurde ein Offenlegungsrahmen für Krypto-Positionen verabschiedet. Eine gezielte Überprüfung einzelner Elemente wurde inzwischen beschleunigt (siehe Mitteilung vom 25.02.2026).
- 01.01.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
Globale Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS): Basel III, BCBS 239 zur Risikodatenaggregation, Grundsätze zu operationeller Resilienz, Drittparteienrisiken, Kredit- und Klimarisiken sowie der Standard für Kryptowerte. Die Standards binden Institute nicht unmittelbar, sondern wirken über EU- und deutsches Recht und zeigen früh, wohin sich die Aufsicht entwickelt.
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