Leitlinien
EBA/GL/2026/06
Überarbeitete SREP-Leitlinien: ein Regelwerk für SREP und IKT-Risikobewertung, Anwendung ab 01.01.2027
Die Neufassung führt die SREP-Leitlinien von 2022 und die IKT-SREP-Leitlinien von 2017 zusammen, ergänzt einen Titel für Drittlandzweigstellen (Anwendung ab 11.01.2027) und regelt, wie der Output Floor in der Kapitalbewertung berücksichtigt wird. Die Vorgaben zu gezielten Finanzsanktionen gelten ab 10.07.2027.
Anwendung ab 01.01.2027
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