Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationEBAEBA/CP/2025/21
Konsultation zur Überarbeitung der SREP-Leitlinien: DORA, ESG, Output Floor und Drittlandzweigstellen
EBA/GL/2026/06, EU
Der Entwurf bündelt alle SREP-Vorgaben in einem Rahmen, hebt die separaten IKT-SREP-Leitlinien auf und klärt das Zusammenspiel von Säule-1- und Säule-2-Anforderungen nach CRR III. Öffentliche Anhörung am 04.12.2025, Stellungnahmen bis 06.02.2026.
- 06.02.2026
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
EBA-Leitlinien, nach denen die Aufsicht Geschäftsmodell, Governance, Kapital- und Liquiditätsrisiken bewertet und Säule-2-Anforderungen festlegt. Die Neufassung 2026 integriert die IKT-Risikobewertung, den Output Floor und Drittlandzweigstellen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung zur Methodik der Eigenmittelempfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G) ab 2026 (08/2026)
- 08.10.2026Bafin konkretisiert Methodik zur Eigenmittelempfehlung
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA): Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026
- 26.06.2026Überarbeitete SREP-Leitlinien: ein Regelwerk für SREP und IKT-Risikobewertung, Anwendung ab 01.01.2027