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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
EBA

EBA/GL/2018/04, Art. 73 CRD ↗, EU

EBA-Leitlinien zu Stresstests der Institute

1 Update0 in den letzten 30 TagenStand 19.07.2018

19.07.2018
LeitlinienEBAEBA/GL/2018/04

Leitlinien zu Stresstests der Institute: Anwendung ab 01.01.2019

Institute müssen ein Stresstestprogramm mit klarer Governance, ausreichender Datenbasis und dokumentierten Verfahren aufsetzen und Sensitivitäts-, Szenario- und inverse Stresstests in ICAAP, ILAAP, Kapital- und Liquiditätsplanung sowie Sanierungsplanung nutzen. Die Leitlinien ersetzen die CEBS-Leitlinien von 2010 (GL32) und gelten ab 01.01.2019; sie wurden zusammen mit den überarbeiteten SREP-Leitlinien veröffentlicht, die die Nutzung der Ergebnisse für die Säule-2-Empfehlung (P2G) regeln.

Anwendung ab 01.01.2019
Original öffnen: eba.europa.eu ↗