Leitlinien zu Stresstests der Institute: Anwendung ab 01.01.2019
EBA/GL/2018/04, Art. 73 CRD, EU
Institute müssen ein Stresstestprogramm mit klarer Governance, ausreichender Datenbasis und dokumentierten Verfahren aufsetzen und Sensitivitäts-, Szenario- und inverse Stresstests in ICAAP, ILAAP, Kapital- und Liquiditätsplanung sowie Sanierungsplanung nutzen. Die Leitlinien ersetzen die CEBS-Leitlinien von 2010 (GL32) und gelten ab 01.01.2019; sie wurden zusammen mit den überarbeiteten SREP-Leitlinien veröffentlicht, die die Nutzung der Ergebnisse für die Säule-2-Empfehlung (P2G) regeln.
- 01.01.2019
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Stresstests der Institute
EBA-Leitlinien zu den eigenen Stresstests der Institute: Governance und Datenbasis des Stresstestprogramms, Szenarioanalyse, Sensitivitäts- und inverse Stresstests, Stresstests für ICAAP, ILAAP und Sanierungsplanung sowie eine gemeinsame Stresstest-Taxonomie. Die aufsichtlichen Stresstests regeln die SREP-Leitlinien.
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