Bestellung von Treuhändern bei Pfandbriefbanken (Rundschreiben 11/2026 (BA))
Dieses Rundschreiben der BaFin konkretisiert die Anforderungen an Treuhänder und deren Stellvertreter bei Pfandbriefbanken gemäß §§ 7 ff. PfandBG. Es gibt Hinweise zur Bestellung und Verlängerung der Bestellung und soll Pfandbriefbanken sowie Bewerbern praktische Hilfestellungen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bieten.
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