Leitlinien
EBA/GL/2022/14
Leitlinien zu IRRBB und CSRBB: Anwendung ab 30.06.2023, CSRBB ab 31.12.2023
Ersetzen die Leitlinien von 2018: Institute müssen Zinsänderungsrisiken über barwertige und ertragsbezogene Kennzahlen steuern und erstmals auch Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch systematisch erfassen. Teil eines Pakets mit den RTS zum Standardansatz und zum aufsichtlichen Ausreißertest.
Anwendung ab 30.06.2023
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