Gesetz
Kreditzweitmarktgesetz in Kraft: Erlaubnispflicht für Kreditdienstleistungsinstitute
Kreditdienstleister brauchen eine BaFin-Erlaubnis und unterliegen laufender Aufsicht; Banken müssen Kreditkäufern beim Verkauf notleidender Kredite standardisierte Datentemplates bereitstellen und halbjährlich über NPL-Verkäufe berichten. Bestehende Anbieter hatten bis zum 29.06.2024 Zeit für den Erlaubnisantrag.
Anwendung ab 30.12.2023
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