Leitlinien
EBA/GL/2025/01
Finale Leitlinien zum ESG-Risikomanagement: Anwendung ab 11.01.2026
Institute müssen ESG-Risiken über kurze, mittlere und lange Horizonte (mindestens zehn Jahre) bewerten, in Kreditvergabe, Risikoappetit und ICAAP integrieren und Transitionspläne nach CRD VI erstellen. Große Institute wenden die Leitlinien seit 11.01.2026 an, kleine und nicht komplexe Institute ab 11.01.2027.
Anwendung ab 11.01.2026
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