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ÜbersichtEigenmittel & Aufsichtsrecht
Bundesbank

EBA/GL/2025/01 ↗, EU

EBA-Leitlinien zum ESG-Risikomanagement

5 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 22.04.2026seit 09.01.2025

22.04.2026
BerichtBundesbank

Bundesbank-Monatsbericht: Nachhaltigkeitsrisiken in der Bankenaufsicht und aufsichtliche Erwartungen

Der Aufsatz im Monatsbericht April 2026 ordnet die Aufsichtserwartungen an das ESG-Risikomanagement ein: ESG-Risiken als Treiber von Kredit-, Markt- und operationellem Risiko in Risikoinventur, ICAAP, Stresstests und Strategie, ESG-Risikopläne nach dem BRUBEG, die EBA-Leitlinien EBA/GL/2025/01 mit Erstanwendung für kleine, nicht komplexe Institute am 11.01.2027 sowie die Säule-3-Offenlegung für alle Institute seit 2025. Eine Umfrage bei weniger bedeutenden Instituten zeigt Lücken bei Energieausweisen und bei der Bepreisung physischer Risiken.

Original öffnen: bundesbank.de ↗
30.03.2026
GesetzBGBlBGBl. 2026 I Nr. 81

BRUBEG: ESG-Risikoplan nach § 26d KWG wird für deutsche Institute Pflicht

Seit 31.03.2026 verankert das KWG ESG-Risiken im Risikomanagement (§ 26c KWG) und verlangt einen ESG-Risikoplan mit quantifizierbaren Zielen, Kennzahlen und Überwachungsverfahren über kurze, mittlere und lange Sicht von mindestens zehn Jahren (§ 26d KWG); Strategien und Prozesse sind mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen, Geschäftsleiter müssen ESG-Kenntnisse mitbringen, Vergütungssysteme die ESG-Risikoneigung berücksichtigen. Kleine, nicht komplexe und vergleichbare Institute müssen den Plan erst ab 11.01.2027 aufstellen (§ 64c Abs. 3 KWG), dürfen Ziele rein qualitativ beschreiben und sich bis 31.12.2029 auf Umwelt- und Klimarisiken beschränken; die im Regierungsentwurf vorgesehene Anzeige des Plans an die BaFin strich der Bundestag, Förderbanken sind von ESG-Berichtspflichten ausgenommen.

Anwendung ab 31.03.2026
Original öffnen: recht.bund.de ↗
05.11.2025
LeitlinienEBAEBA/GL/2025/04

Finale Leitlinien zur Umweltszenarioanalyse: Anwendung ab 01.01.2027

Zwei Bausteine: Umweltrisiken werden in die bestehenden Stresstest-Rahmen integriert, um kurzfristige Auswirkungen auf Kapital und Liquidität zu prüfen, und über Resilienzanalysen werden mittel- bis langfristige Folgen für Geschäftsmodell und Strategie bewertet. Die Leitlinien ergänzen die ESG-Risikoleitlinien EBA/GL/2025/01 und die Stresstest-Leitlinien der Institute.

Anwendung ab 01.01.2027
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
16.01.2025
09.01.2025