Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2025/01
Finale Leitlinien zum ESG-Risikomanagement: Anwendung ab 11.01.2026
EBA/GL/2025/01, EU
Institute müssen ESG-Risiken über kurze, mittlere und lange Horizonte (mindestens zehn Jahre) bewerten, in Kreditvergabe, Risikoappetit und ICAAP integrieren und Transitionspläne nach CRD VI erstellen. Große Institute wenden die Leitlinien seit 11.01.2026 an, kleine und nicht komplexe Institute ab 11.01.2027.
- 11.01.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zum ESG-Risikomanagement
EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken: Identifikation, Messung und Steuerung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken im Kreditgeschäft, Transitionspläne und Einbindung in ICAAP und Risikoappetit.
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