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Alle Updates zu Verkauf notleidender Kredite und Kreditdienstleister (Kreditzweitmarktgesetz, KrZwMG)
Eigenmittel & AufsichtsrechtGesetzBGBl

Kreditzweitmarktgesetz in Kraft: Erlaubnispflicht für Kreditdienstleistungsinstitute

BGBlKrZwMG, RL (EU) 2021/2167, EU+DE

Kreditdienstleister brauchen eine BaFin-Erlaubnis und unterliegen laufender Aufsicht; Banken müssen Kreditkäufern beim Verkauf notleidender Kredite standardisierte Datentemplates bereitstellen und halbjährlich über NPL-Verkäufe berichten. Bestehende Anbieter hatten bis zum 29.06.2024 Zeit für den Erlaubnisantrag.

30.12.2023
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Verkauf notleidender Kredite und Kreditdienstleister (Kreditzweitmarktgesetz, KrZwMG)

Aufsichtsregime für den Verkauf notleidender Kredite und für Kreditdienstleister: Erlaubnispflicht, Informationspflichten beim NPL-Verkauf, Datentemplates und Verhaltensregeln gegenüber Kreditnehmern. Setzt die EU-Kreditzweitmarktrichtlinie um.

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