Eigenmittel & AufsichtsrechtGesetzBGBl
Kreditzweitmarktgesetz in Kraft: Erlaubnispflicht für Kreditdienstleistungsinstitute
KrZwMG, RL (EU) 2021/2167, EU+DE
Kreditdienstleister brauchen eine BaFin-Erlaubnis und unterliegen laufender Aufsicht; Banken müssen Kreditkäufern beim Verkauf notleidender Kredite standardisierte Datentemplates bereitstellen und halbjährlich über NPL-Verkäufe berichten. Bestehende Anbieter hatten bis zum 29.06.2024 Zeit für den Erlaubnisantrag.
- 30.12.2023
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verkauf notleidender Kredite und Kreditdienstleister (Kreditzweitmarktgesetz, KrZwMG)
Aufsichtsregime für den Verkauf notleidender Kredite und für Kreditdienstleister: Erlaubnispflicht, Informationspflichten beim NPL-Verkauf, Datentemplates und Verhaltensregeln gegenüber Kreditnehmern. Setzt die EU-Kreditzweitmarktrichtlinie um.
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