Allgemeinverfügung bezüglich des kollektiven Lageberichts von Bausparkassen
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zum kollektiven Lagebericht von Bausparkassen erlassen. Ab dem Jahr 2025 müssen Bausparkassen den Bericht spätestens zwölf Wochen nach dem 30. Juni einreichen. Die Simulationen und Prognosen gemäß § 2 BausparkV sind analog zum Bausparkassen-Stresstest mit Stichtag 31. Dezember zu erstellen. Zusätzlich sind wesentliche Kennzahlen und Erläuterungen zur Kollektiventwicklung mit Stichtag 30. Juni zu übermitteln.
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