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Eigenmittel & AufsichtsrechtAllgemeinverfügungBaFin

Kollektiver Lagebericht: neuer Einreichungstermin, elektronische Übermittlung und BaFin-Szenario

BaFinBauSparkG, BausparkV, DE

Ab 2025 reichen Bausparkassen den kollektiven Lagebericht spätestens zwölf Wochen nach dem 30.06. ein, Simulationen und Prognosen mit Stichtag 31.12., dazu Kennzahlen zur Kollektiventwicklung zum 30.06. Simulationsergebnisse und Lagebericht sind elektronisch zu übermitteln, zusätzlich ist ein von der BaFin bis 30.04. vorgegebenes Szenario über fünf Jahre zu rechnen.

20.01.2025
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Bausparkassen (Bausparkassengesetz, Bausparkassen-Verordnung)

Spezialbankrecht der Bausparkassen: zulässige Geschäfte und Anlagen, Bauspartarife und deren Genehmigung, Kollektivrisikomanagement mit bauspartechnischen Simulationen, kollektiver Lagebericht an die BaFin, Fonds zur bauspartechnischen Absicherung sowie Grenzen für Großbausparverträge und Blankodarlehen. Daneben gelten KWG, CRR und MaRisk.

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