Eigenmittel & AufsichtsrechtAllgemeinverfügungBaFin
Kollektiver Lagebericht: neuer Einreichungstermin, elektronische Übermittlung und BaFin-Szenario
BauSparkG, BausparkV, DE
Ab 2025 reichen Bausparkassen den kollektiven Lagebericht spätestens zwölf Wochen nach dem 30.06. ein, Simulationen und Prognosen mit Stichtag 31.12., dazu Kennzahlen zur Kollektiventwicklung zum 30.06. Simulationsergebnisse und Lagebericht sind elektronisch zu übermitteln, zusätzlich ist ein von der BaFin bis 30.04. vorgegebenes Szenario über fünf Jahre zu rechnen.
- 20.01.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Bausparkassen (Bausparkassengesetz, Bausparkassen-Verordnung)
Spezialbankrecht der Bausparkassen: zulässige Geschäfte und Anlagen, Bauspartarife und deren Genehmigung, Kollektivrisikomanagement mit bauspartechnischen Simulationen, kollektiver Lagebericht an die BaFin, Fonds zur bauspartechnischen Absicherung sowie Grenzen für Großbausparverträge und Blankodarlehen. Daneben gelten KWG, CRR und MaRisk.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Bausparkassen (Bausparkassengesetz, Bausparkassen-Verordnung)
- 20.01.2025Allgemeinverfügung bezüglich des kollektiven Lageberichts von Bausparkassen
- 01.08.2024Konsultation zur Allgemeinverfügung für den kollektiven Lagebericht von Bausparkassen (Konsultation 08/2024)
- 23.07.2021Bausparkassen-Verordnung: höhere Grenzen für Großbausparverträge und Blankodarlehen
- 25.05.2021Konsultation zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung (Konsultation 06/2021)
- 29.12.2015Neue Bausparkassen-Verordnung: Simulationsmodelle und kollektiver Lagebericht
- 21.12.2015Reform des Bausparkassengesetzes: eigenständiges Kollektivrisikomanagement