Konsultation zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung (Konsultation 06/2021)
BauSparkG, BausparkV, DE
Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung (BauSparkV) zur Konsultation gestellt. Ziel ist es, die Verordnung an aktuelle aufsichtsrechtliche Anforderungen anzupassen.
Der Entwurf ist für Bausparkassen relevant, da er voraussichtlich Änderungen in deren Geschäftspraktiken und Meldepflichten mit sich bringen wird. Die genauen Auswirkungen hängen von den konkreten Anpassungen im Verordnungsentwurf ab.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 7. Juni 2021 schriftlich oder per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Eine mündliche Anhörung ist nicht vorgesehen.
Zum Rahmenwerk: Bausparkassen (Bausparkassengesetz, Bausparkassen-Verordnung)
Spezialbankrecht der Bausparkassen: zulässige Geschäfte und Anlagen, Bauspartarife und deren Genehmigung, Kollektivrisikomanagement mit bauspartechnischen Simulationen, kollektiver Lagebericht an die BaFin, Fonds zur bauspartechnischen Absicherung sowie Grenzen für Großbausparverträge und Blankodarlehen. Daneben gelten KWG, CRR und MaRisk.
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