Konsultation zur Allgemeinverfügung für den kollektiven Lagebericht von Bausparkassen (Konsultation 08/2024)
BauSparkG, BausparkV, DE
Die BaFin konsultiert eine geplante Allgemeinverfügung zum kollektiven Lagebericht von Bausparkassen. Diese Verfügung soll Vorgaben gemäß § 3 Abs. 3 sowie § 2 Abs. 3 und 7 der Bausparkassen-Verordnung (BausparkV) konkretisieren.
Die Regelung ist ausschließlich für Bausparkassen relevant. Sie betrifft die Erstellung und Übermittlung des kollektiven Lageberichts und zielt darauf ab, die Anforderungen an diesen Bericht zu präzisieren.
Interessierte Parteien können bis zum 31.08.2024 Stellungnahmen bei der BaFin einreichen. Es ist geplant, die eingereichten Stellungnahmen auf der BaFin-Website zu veröffentlichen, sofern keine Einwände erhoben werden.
Zum Rahmenwerk: Bausparkassen (Bausparkassengesetz, Bausparkassen-Verordnung)
Spezialbankrecht der Bausparkassen: zulässige Geschäfte und Anlagen, Bauspartarife und deren Genehmigung, Kollektivrisikomanagement mit bauspartechnischen Simulationen, kollektiver Lagebericht an die BaFin, Fonds zur bauspartechnischen Absicherung sowie Grenzen für Großbausparverträge und Blankodarlehen. Daneben gelten KWG, CRR und MaRisk.
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