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Alle Updates zu Bausparkassen (Bausparkassengesetz, Bausparkassen-Verordnung)
Eigenmittel & AufsichtsrechtVerordnungBundesrechtBGBl. 2021 I S. 3206

Bausparkassen-Verordnung: höhere Grenzen für Großbausparverträge und Blankodarlehen

BundesrechtBauSparkG, BausparkV, DE

Seit 31.07.2021 gilt ein Bausparvertrag erst ab 700.000 Euro (bisher 350.000 Euro) als Großbausparvertrag, Darlehen gegen Verpflichtungserklärung bzw. Blankodarlehen sind bis 50.000 Euro (bisher 30.000 Euro) zulässig. Bausparkassen sollten Tarifbedingungen, Limitsysteme und Kreditprozesse entsprechend anpassen.

31.07.2021
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Bausparkassen (Bausparkassengesetz, Bausparkassen-Verordnung)

Spezialbankrecht der Bausparkassen: zulässige Geschäfte und Anlagen, Bauspartarife und deren Genehmigung, Kollektivrisikomanagement mit bauspartechnischen Simulationen, kollektiver Lagebericht an die BaFin, Fonds zur bauspartechnischen Absicherung sowie Grenzen für Großbausparverträge und Blankodarlehen. Daneben gelten KWG, CRR und MaRisk.

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