Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2026/06
Überarbeitete SREP-Leitlinien: ein Regelwerk für SREP und IKT-Risikobewertung, Anwendung ab 01.01.2027
EBA/GL/2026/06, EU
Die Neufassung führt die SREP-Leitlinien von 2022 und die IKT-SREP-Leitlinien von 2017 zusammen, ergänzt einen Titel für Drittlandzweigstellen (Anwendung ab 11.01.2027) und regelt, wie der Output Floor in der Kapitalbewertung berücksichtigt wird. Die Vorgaben zu gezielten Finanzsanktionen gelten ab 10.07.2027.
- 01.01.2027
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
EBA-Leitlinien, nach denen die Aufsicht Geschäftsmodell, Governance, Kapital- und Liquiditätsrisiken bewertet und Säule-2-Anforderungen festlegt. Die Neufassung 2026 integriert die IKT-Risikobewertung, den Output Floor und Drittlandzweigstellen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung zur Methodik der Eigenmittelempfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G) ab 2026 (08/2026)
- 08.10.2026Bafin konkretisiert Methodik zur Eigenmittelempfehlung
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA): Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026
- 24.10.2025Konsultation zur Überarbeitung der SREP-Leitlinien: DORA, ESG, Output Floor und Drittlandzweigstellen