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Alle Updates zu Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
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Änderungen am G-SIB-Rahmenwerk gegen Bilanzkosmetik

Basel Framework, BCBS 239, INT

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat Änderungen am Rahmenwerk für global systemrelevante Banken (G-SIBs) finalisiert, um Bilanzkosmetik (Window Dressing) zu unterbinden. Künftig müssen Banken die Indikatoren zur Berechnung der G-SIB-Scores auf Basis von Jahresdurchschnittswerten statt Stichtagswerten melden und offenlegen.

Diese Anpassung soll verhindern, dass Banken ihre Bilanzen zum Jahresende manipulieren, um ihre Systemrelevanz und damit verbundene Kapitalanforderungen zu beeinflussen. Die Änderungen sind für alle Banken relevant, die potenziell als G-SIB eingestuft werden könnten oder bereits sind.

Zudem wird der Schwellenwert für die G-SIB-Meldepflicht und Offenlegung von 200 Milliarden EUR auf 350 Milliarden EUR bei der Leverage Ratio Exposure Measure angehoben. Die Umsetzung der Änderungen zur Bilanzkosmetik ist für den 1. Januar 2030 vorgesehen, während die Anhebung des Schwellenwerts bereits ab dem 1. Januar 2027 gilt.

Zum Rahmenwerk: Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards

Globale Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS): Basel III, BCBS 239 zur Risikodatenaggregation, Grundsätze zu operationeller Resilienz, Drittparteienrisiken, Kredit- und Klimarisiken sowie der Standard für Kryptowerte. Die Standards binden Institute nicht unmittelbar, sondern wirken über EU- und deutsches Recht und zeigen früh, wohin sich die Aufsicht entwickelt.

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