Finale Leitlinien zum Management von Kontrahentenausfallrisiken
Basel Framework, BCBS 239, INT
Die Leitlinien verlangen umfassende Prüfung der Gegenpartei bei Aufnahme und laufend, eine Strategie zur Risikominderung, vielfältige Kennzahlen und Limite sowie eine belastbare Governance und ersetzen die Sound Practices zu Hochgehebelten Instituten von 1999. Institute mit Derivate- oder Wertpapierfinanzierungsgeschäft sollten Limitsystem und Governance abgleichen.
Zum Rahmenwerk: Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
Globale Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS): Basel III, BCBS 239 zur Risikodatenaggregation, Grundsätze zu operationeller Resilienz, Drittparteienrisiken, Kredit- und Klimarisiken sowie der Standard für Kryptowerte. Die Standards binden Institute nicht unmittelbar, sondern wirken über EU- und deutsches Recht und zeigen früh, wohin sich die Aufsicht entwickelt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
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