Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienBIS
Grundsätze für das Management klimabezogener Finanzrisiken
Basel Framework, BCBS 239, INT
Die Grundsätze richten sich an Banken und Aufseher und sollen das Risikomanagement und die Aufsichtspraxis zu klimabezogenen Finanzrisiken verbessern. Banken können daran ihre Steuerung von Klimarisiken spiegeln.
Zum Rahmenwerk: Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
Globale Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS): Basel III, BCBS 239 zur Risikodatenaggregation, Grundsätze zu operationeller Resilienz, Drittparteienrisiken, Kredit- und Klimarisiken sowie der Standard für Kryptowerte. Die Standards binden Institute nicht unmittelbar, sondern wirken über EU- und deutsches Recht und zeigen früh, wohin sich die Aufsicht entwickelt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
- 16.10.2026Änderungen am G-SIB-Rahmenwerk gegen Bilanzkosmetik
- 16.10.2026Konsultation zur G-SIB-Methodik: Berücksichtigung der Europäischen Bankenunion
- 05.10.2026Basel III: Fast alle Mitgliedsländer setzen Standards bis 2027 um
- 28.09.2026Leverage Ratio und Output Floor: Komplementarität und Überschneidungen
- 03.09.2026Vereinfachte Regulierung für kleine Banken: Proportionalität und Anpassung
- 08.07.2026Vergleich der Kapitalanforderungen für global systemrelevante Banken