Grundsätze für das Management von Drittparteienrisiken in Banken
Basel Framework, BCBS 239, INT
Die Grundsätze setzen eine gemeinsame Basis für Banken und Aufseher beim Umgang mit Dienstleistern, die über klassische Auslagerung hinausgehen, und lassen Raum für nationale Regeln. Sie ersetzen die Auslagerungs-Grundsätze des Joint Forum von 2005 für den Bankensektor. Drittparteisteuerung und Auslagerungsregister sollten daran gespiegelt werden.
Zum Rahmenwerk: Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
Globale Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS): Basel III, BCBS 239 zur Risikodatenaggregation, Grundsätze zu operationeller Resilienz, Drittparteienrisiken, Kredit- und Klimarisiken sowie der Standard für Kryptowerte. Die Standards binden Institute nicht unmittelbar, sondern wirken über EU- und deutsches Recht und zeigen früh, wohin sich die Aufsicht entwickelt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
- 16.10.2026Änderungen am G-SIB-Rahmenwerk gegen Bilanzkosmetik
- 16.10.2026Konsultation zur G-SIB-Methodik: Berücksichtigung der Europäischen Bankenunion
- 05.10.2026Basel III: Fast alle Mitgliedsländer setzen Standards bis 2027 um
- 28.09.2026Leverage Ratio und Output Floor: Komplementarität und Überschneidungen
- 03.09.2026Vereinfachte Regulierung für kleine Banken: Proportionalität und Anpassung
- 08.07.2026Vergleich der Kapitalanforderungen für global systemrelevante Banken