EBA lehnt Frage zu Meldepflichten für RLEs bei Fusionen ab (2026_7918)
BRRD (2014/59/EU), SRM-VO, EU
Die EBA hat eine Frage bezüglich der Meldepflichten für relevante juristische Personen (RLEs) gemäß Artikel 3 der Verordnung über die Berichterstattung zur Abwicklungsplanung (CIR) abgelehnt. Die Anfrage betraf die Behandlung einer kürzlich erworbenen RLE, die voraussichtlich vor der Annahme des Abwicklungsplans durch eine Fusion aufhören wird zu existieren.
Es wurde gefragt, ob die Meldepflichten für eine solche RLE entfallen können und wie die erworbene Einheit während der Übergangszeit zwischen Erwerb und Fusion für die Abwicklungsplanung und die damit verbundenen Meldepflichten zu behandeln ist. Die EBA lehnte die Frage ab, da der Sachverhalt im geltenden Rechtsrahmen bereits ausreichend geklärt sei und keine zusätzliche Anleitung erforderlich sei.
Die Frage entstand aus einem Szenario, in dem eine Abwicklungseinheit ein kleineres Kreditinstitut erwirbt, das zuvor als „Abwicklungseinheit“ eingestuft war. Die EBA sieht keine Notwendigkeit für weitere Klarstellungen zu diesem Übergangskontext.
Zum Rahmenwerk: BRRD: Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie
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