Klassifizierung von Tier-2-Emissionen bei Verlust der MREL-Anrechenbarkeit durch vorzeitige Rückzahlung (Q&A 2026_7797)
BRRD (2014/59/EU), SRM-VO, EU
Die EBA präzisiert die Klassifizierung von nachrangigen Tier-2-Emissionen im Rahmen des BRRD-Reportings, wenn diese ihre MREL-Anrechenbarkeit aufgrund einer vorzeitigen Rückzahlung verlieren, die bereits angekündigt, aber noch nicht ausgeführt wurde.
Ein Instrument, für das eine vorzeitige Rückzahlung angekündigt wurde, soll weiterhin in Zeile r0531 des Templates Z 02.00 als Teil der als Eigenmittel anerkannten nachrangigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Abzugsfähigkeit vom Tier-2-Kapital ändert nichts an der Einstufung des Instruments selbst. Die insolvenzrechtliche Rangfolge des Instruments bleibt unverändert und richtet sich nach dem nationalen Insolvenzrecht.
Im Template Z 12.00 ist der Betrag, der die Bedingungen für die MREL-Anrechenbarkeit erfüllt, nach dem Abzug aufgrund der angekündigten Rückzahlung als Null auszuweisen.
Zum Rahmenwerk: BRRD: Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie
Sanierungs- und Abwicklungsplanung, MREL-Anforderungen und Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungsausschusses.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu BRRD: Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie
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- 18.09.2026EBA Q&A 2026_7926: Meldung von Anwendungen verbundener Dienstleister in Template Z08.02
- 20.04.2026CMDI-Paket im Amtsblatt: BRRD und SRM-Verordnung überarbeitet
- 07.08.2020ITS zur Anwendung von Artikel 55 BRRD (Ares(2020)4105668)
- 07.06.2019BRRD II und SRMR II: MREL-Anforderungen nach TLAC-Standard
- 10.12.2014Sanierungs- und Abwicklungsgesetz: BRRD in Deutschland umgesetzt