CRA-Durchführungsgesetz verabschiedet: BSI wird zentrale Behörde für Cybersicherheit
VO (EU) 2024/2847, EU
Der Deutsche Bundestag hat das Durchführungsgesetz zum Cyber Resilience Act (CRA) verabschiedet. Dieses Gesetz erweitert das bekannte CE-Kennzeichen ab Dezember 2027 um Cybersicherheitsaspekte für Produkte mit digitalen Elementen. Ziel ist es, europaweit verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für solche Produkte zu schaffen, von der Entwicklung bis zum gesamten Lebenszyklus.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird als zuständige Behörde benannt und erhält neue Aufgaben. Es wird zur marktüberwachenden Behörde, die IT-Produkte auf Cybersicherheit überprüft, Nachbesserungen einfordert und bei Verstößen Sanktionen verhängen oder Produkte vom Markt nehmen kann. Zudem agiert das BSI als notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungsstellen, als CSIRT für CRA-Meldungen und als Beschwerdestelle für Verbraucher.
Das BSI unterstützt betroffene Wirtschaftsakteure, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, bei der Erfüllung der CRA-Anforderungen. Die Verordnung soll den Schutz von Bürgern, Unternehmen und digitalen Infrastrukturen im EU-Binnenmarkt stärken.
Zum Rahmenwerk: Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act, CRA)
Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen: Security-by-Design, Schwachstellenmanagement und Meldepflichten für Hersteller. Für Finanzunternehmen relevant bei eigener Software-Entwicklung, White-Label-Apps und in der Lieferantenbewertung unter DORA.
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