EBA veröffentlicht Entwurf zur Änderung der RTS zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Zentralverwahrer
VO (EU) 909/2014, VO (EU) 2025/2075, EU
Die EBA hat einen Abschlussbericht mit Entwürfen zur Änderung der technischen Regulierungsstandards (RTS) für die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Zentralverwahrer (CSDs) veröffentlicht. Die Änderungen reagieren hauptsächlich auf Anpassungen der CSDR-Überarbeitung ("CSDR Refit"), die es CSDs mit Banklizenz ermöglichen, bankähnliche Nebendienstleistungen auch für andere CSDs zu erbringen.
Dies betrifft CSDs mit Banklizenz, die nun bankähnliche Nebendienstleistungen wie Zahlungsdienste und Devisentransaktionen für andere CSDs anbieten dürfen. Ziel ist es, den Zugang zu Fremdwährungen für CSDs ohne Banklizenz zu verbessern und die Abwicklungseffizienz in Europa zu steigern. Die Aktualisierungen der RTS sollen sicherstellen, dass eine erhöhte Vernetzung zwischen CSDs nicht zu einem Anstieg des Systemrisikos führt.
Die Änderungen konzentrieren sich auf die Auswirkungen dieser neuen Regelung auf das Risikoprofil der CSDs mit Banklizenz und die erforderlichen Meldungen an die Aufsichtsbehörden. Weitere Aktualisierungen passen die RTS an jüngste Änderungen der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und an den geänderten CSDR-Text an.
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