ESMA: Ein Jahr bis zur T+1-Abwicklung – Regulierungsrahmen vollständig
VO (EU) 909/2014, VO (EU) 2025/2075, EU
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ruft Marktteilnehmer dazu auf, die technischen Vorbereitungen für die Umstellung auf die T+1-Abwicklung in der EU bis zum 11. Oktober 2027 abzuschließen. Mit der Veröffentlichung der RTS und der ESMA-Leitlinien zu standardisierten Verfahren und Nachrichtenprotokollen ist der Regulierungsrahmen nun vollständig.
Die neuen Anforderungen an Allokationen und Bestätigungen, die durch die geänderten RTS zur Abwicklungsdisziplin eingeführt wurden, müssen von Wertpapierfirmen und deren Kunden ab dem 7. Dezember 2026 erfüllt werden. Dies beinhaltet die verpflichtende Nutzung elektronischer, standardisierter Kommunikationskanäle und internationaler Nachrichtenstandards sowie maschinenlesbarer Kommunikationsmethoden, außer bei vorübergehenden technischen Störungen.
Die ESMA betont die Bedeutung der Umstellung für die Effizienz und internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Märkte und fordert alle Akteure in der Handels- und Abwicklungskette auf, ihre Systeme und Prozesse vorzubereiten und zu testen. Die erfolgreiche Transition erfordert eine gemeinsame Anstrengung von Industrie und Behörden.
Zum Rahmenwerk: CSDR & Umstellung auf T+1
Wertpapierabwicklung: Abwicklungsdisziplin, Meldung gescheiterter Abwicklungen, Internalisierte Abwicklung und die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 ab Oktober 2027.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSDR & Umstellung auf T+1
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- 12.10.2026EBA veröffentlicht Entwurf zur Änderung der RTS zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Zentralverwahrer
- 07.10.2026Zugang zu Drittland-CSDs für EU-Marktteilnehmer über 2027 hinaus geklärt
- 20.07.2026ESMA fordert Unternehmen auf, Vorbereitungen für T+1-Abwicklungsfristen abzuschließen
- 14.10.2025Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 im Amtsblatt veröffentlicht
- 28.08.2014Zentralverwahrerverordnung (CSDR) im Amtsblatt veröffentlicht