Datenschutz & DigitalesVerordnungEU-Amtsblatt
Data Act gilt: Cloud-Anbieter müssen den Anbieterwechsel ermöglichen
VO (EU) 2023/2854, EU
Seit 12.09.2025 müssen Cloud-Verträge Kündigungs- und Wechselklauseln mit maximal 30 Tagen Übergang enthalten; Wechselentgelte sind auf die Kosten begrenzt und entfallen ab 12.01.2027 vollständig. Finanzunternehmen können die Rechte für Exit-Strategien nach DORA nutzen.
- 12.09.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Datenzugang und Cloud-Anbieterwechsel (Data Act)
Datenzugangs- und Nutzungsrechte für vernetzte Produkte, Vorgaben gegen missbräuchliche Vertragsklauseln zwischen Unternehmen sowie Wechsel- und Interoperabilitätspflichten für Cloud-Dienste. Für Finanzunternehmen vor allem beim Cloud-Wechsel und in DORA-Verträgen relevant.
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