Neue Zuständigkeit: BfDI übernimmt Datenschutzaufsicht nach dem Data Act
VO (EU) 2023/2854, EU
Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnungs-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) am 30.05.2026 übernimmt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Datenschutzaufsicht nach dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Der Data Act regelt den Zugang zu und die Nutzung von Daten in vernetzten Geräten und digitalen Diensten, um Transparenz, Wettbewerb und faire Datennutzung zu fördern.
Die BfDI überwacht die Anwendung des Data Act gegenüber der Wirtschaft und öffentlichen Stellen des Bundes, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Data Act und für dessen Durchsetzung zuständig, wobei die BfDI die Datenschutzaufsicht ergänzt. Unternehmen, die vernetzte Produkte herstellen oder verbundene Dienste anbieten, müssen Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten gewähren, auf Verlangen auch Dritten. Bei personenbezogenen Daten gelten Datenschutz-Grundverordnung und Data Act parallel.
Der Data Act ist EU-weit bereits seit dem 12. September 2025 in Kraft. Das DADG tritt am 30.05.2026 in Kraft und schafft das nationale Durchführungsgerüst sowie die Verteilung der Aufsichtszuständigkeiten.
Zum Rahmenwerk: Datenzugang und Cloud-Anbieterwechsel (Data Act)
Datenzugangs- und Nutzungsrechte für vernetzte Produkte, Vorgaben gegen missbräuchliche Vertragsklauseln zwischen Unternehmen sowie Wechsel- und Interoperabilitätspflichten für Cloud-Dienste. Für Finanzunternehmen vor allem beim Cloud-Wechsel und in DORA-Verträgen relevant.
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