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Alle Updates zu Einlagensicherung (DGSD / EinSiG)
Eigenmittel & AufsichtsrechtRichtlinieEU-AmtsblattRL 94/19/EG

Erste Einlagensicherungsrichtlinie

EU-AmtsblattRL 2014/49/EU, EinSiG, EU+DE

Die Richtlinie 94/19/EG verpflichtet alle Mitgliedstaaten erstmals zu einem Einlagensicherungssystem mit einer Mindestdeckung von 20.000 ECU. Nach der Finanzkrise wurde die Deckung 2009 auf 100.000 Euro erhöht; abgelöst durch die Richtlinie 2014/49/EU.

Zum Rahmenwerk: Einlagensicherung (DGSD / EinSiG)

Einlagensicherung: gesetzliche Deckung von 100.000 Euro je Einleger, Beitragspflichten, Einlegerinformation, Auszahlungsfristen und die Reform des Krisenmanagement- und Einlagensicherungsrahmens (CMDI).

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