Eigenmittel & AufsichtsrechtGesetzBundesrechtBGBl. 2015 I S. 786
Einlagensicherungsgesetz: DGSD in Deutschland umgesetzt
RL 2014/49/EU, EinSiG, EU+DE
Das EinSiG löst das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ab: Deckung von 100.000 Euro je Einleger, risikobasierte Beiträge, Zielausstattung von 0,8 % der gedeckten Einlagen und schrittweise Verkürzung der Auszahlungsfrist auf sieben Arbeitstage. In Kraft seit 03.07.2015.
- 03.07.2015
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Einlagensicherung (DGSD / EinSiG)
Einlagensicherung: gesetzliche Deckung von 100.000 Euro je Einleger, Beitragspflichten, Einlegerinformation, Auszahlungsfristen und die Reform des Krisenmanagement- und Einlagensicherungsrahmens (CMDI).
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