ESMA fordert Änderungen zur Verbesserung und Klärung der MiCA-Verordnung
VO (EU) 2022/858, eWpG, EU+DE
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat auf die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) reagiert. Die Empfehlungen der ESMA zielen darauf ab, den Rahmen zu vereinfachen, den Anlegerschutz zu verbessern und innovative Geschäftsmodelle wie dezentrale Finanzen (DeFi), Staking, Lending und Borrowing zu adressieren.
Die ESMA schlägt strengere Regeln für die Vermarktung von Krypto-Assets vor, insbesondere wenn diese von Influencern beworben werden, sowie mehr Kostentransparenz und proportionale Anforderungen für Staking, Lending und Borrowing. Zudem sollen die Aufsichtsbefugnisse gestärkt werden, um betrügerische Websites zu erkennen und zu blockieren, Krypto-Assets einzufrieren und den Umgang mit Drittlandfirmen zu regeln. Auch die Klassifizierung von Krypto-Assets und die Einführung eines neuen regulierten Krypto-Asset-Dienstes für den Zugang zu DeFi-Protokollen sind Teil der Vorschläge. Diese Maßnahmen sollen den Anlegerschutz verbessern und regulatorische Arbitrage reduzieren.
Die ESMA betont die Notwendigkeit eines Rahmens für tokenisierte Wertpapiere und On-Chain-Abwicklung, um einen integrierten europäischen Markt für tokenisierte Kapitalmärkte zu fördern.
Zum Rahmenwerk: DLT-Pilotregelung & elektronische Wertpapiere (eWpG)
Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie: Handel und Abwicklung tokenisierter Finanzinstrumente mit befristeten Ausnahmen von MiFIR und CSDR; in Deutschland flankiert durch elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapierregister nach dem eWpG.
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