Verordnung zur Anpassung von Prüfungsberichtsverordnungen an DORA
VO (EU) 2022/2554, EU
Diese Verordnung ändert die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und die Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung. Ziel ist es, die Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) im Rahmen von Prüfungen zu berücksichtigen.
Die Änderungen betreffen Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister. Für diese Unternehmen bedeutet dies, dass ihre Prüfungen künftig die Anforderungen der DORA-Verordnung an die digitale operationale Resilienz einbeziehen müssen. Dies wird voraussichtlich Anpassungen in den Prüfprozessen und den zugehörigen Berichten erfordern.
Die Verordnung wurde am 10.09.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 26.08.2026 in Kraft.
Zum Rahmenwerk: DORA: Digitale operationale Resilienz
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