IT & digitale ResilienzMitteilungESMA
ESAs benennen erstmals kritische IKT-Drittdienstleister unter DORA
Del. VO (EU) 2024/1502, 2024/1505, 2025/295, 2025/420, JC/GL/2024/36, EU
Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben die erste Liste kritischer IKT-Drittdienstleister veröffentlicht, die künftig direkt von einer federführenden Überwachungsbehörde beaufsichtigt werden. Institute sollten prüfen, welche ihrer Dienstleister betroffen sind, und das im Drittparteirisiko-Management und in den Exit-Strategien berücksichtigen.
Zum Rahmenwerk: Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleister (Del. VOen, RTS und Leitlinien zu Art. 31–43 DORA)
Rechtsakte zum Überwachungsrahmen der ESAs: Kriterien für die Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister, Überwachungsgebühren, Harmonisierung der Überwachung, gemeinsame Untersuchungsteams und Zusammenarbeit mit nationalen Behörden.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleister (Del. VOen, RTS und Leitlinien zu Art. 31–43 DORA)
- 24.03.2025RTS zur Zusammensetzung der gemeinsamen Untersuchungsteams (Art. 41 DORA)
- 13.02.2025RTS zur Harmonisierung der Überwachungstätigkeiten bei kritischen IKT-Drittdienstleistern (Art. 41 DORA)
- 06.11.2024Gemeinsame Leitlinien zur Zusammenarbeit von ESAs und nationalen Behörden bei der Überwachung (Art. 32 Abs. 7 DORA)
- 30.05.2024Delegierte Verordnung zu den Überwachungsgebühren für kritische IKT-Drittdienstleister (Art. 43 Abs. 2 DORA)
- 30.05.2024Delegierte Verordnung zu den Kriterien für die Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister (Art. 31 Abs. 6 DORA)