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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zu ADC-Risikopositionen bei Wohnimmobilien (Art. 126a CRR)
Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationEBAEBA/CP/2024/12

Konsultation zu ADC-Risikopositionen im Kreditrisiko-Standardansatz

EBAEBA/GL/2025/03, EU

Entwurf der Bedingungen, unter denen Institute ADC-Finanzierungen für Wohnimmobilien mit 100 % gewichten dürfen. Stellungnahmen bis 19.08.2024.

19.08.2024
Frist abgelaufen

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu ADC-Risikopositionen bei Wohnimmobilien (Art. 126a CRR)

Voraussetzungen, unter denen Grunderwerbs-, Entwicklungs- und Baufinanzierungen für Wohnimmobilien im Kreditrisiko-Standardansatz mit 100 % statt 150 % gewichtet werden dürfen: Vorverkaufs- und Vorvermietungsquoten sowie Eigenkapitaleinsatz des Kreditnehmers.

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